Auswertung

Bitte bedenken Sie, dass dem Gericht ein gewisser Entscheidungsspielraum zukommt. Es handelt sich hier lediglich um Näherungswerte.
Für deren zutreffende Ermittlung wird keine Haftung übernommen. Dies vorausgeschickt hat die Auswertung der übermittelten Daten ergeben:

1. Einkommen
monatlich0,00
jaehrlich ÷ 120,00
= Zwischensumme

0,00
2. Abzüge
a) Ausgaben
Miete0,00
Nebenkosten0,00
= Zwischensumme

0,00
b) Freibeträge
Antragstellerfreibetrag619,00
= Zwischensumme

619,00
= einzusetzendes Einkommen

0,00
3. Vermögen
Vermögensbetrag0,00
./. Schonbetrag

10.000,00
= einzusetzendes Vermögen

0,00
4. Ergebnis
Ihnen wird Prozesskostenhilfe

    ratenfrei

gewährt werden, wenn das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass Ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

Vorgerichtlich haben Sie zudem Anspruch auf Beratungshilfe.
Beachte: Für die Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und München sowie die Stadt München können andere Freibeträge gelten, die geringfügig höher sind.